Ablauf einer Organspende
Der Ablauf einer Organspende kann grob in folgende Schritte unterteilt werden:
Spender-Erkennung
Der erste Schritt im Organspende-Prozess ist das Erkennen von potentiellen Spendern. Grundvoraussetzung ist dabei immer eine infauste Prognose; das heisst eine medizinisch aussichtslose Prognose, eine unwirksame oder von der betroffenen Person nicht gewünschte Therapie. In aller Regel handelt es sich bei den möglichen Spendern um Patienten mit einer schweren Hirnschädigung. Entsprechend den zwei Formen der Organspende, welche international und auch in der Schweiz praktiziert werden, wird zwischen einem Ablauf der Organspende nach primärem Hirntod und einem nach Herz-Kreislauftod unterschieden. Bei beiden Formen wird mit der sogenannten Hirntoddiagnostik der Tod festgestellt. Die üblicherweise für die beiden Formen verwendeten Abkürzungen stammen aus dem Englischen «Donation after Brain Death: DBD» für die Spende nach Hirntod und «Donation after Cardiocirculatory Death: DCD» für die Spende nach Herz-Kreislauftod.
Der Ablauf unterscheidet sich daher, ob der Hirntod bereits besteht oder in den nächsten 48h erwartet wird oder ob der Hirntod in den folgenden 48h unwahrscheinlich ist.
Eine weitere Voraussetzung für die Organspende ist das Fehlen von medizinischen Kontraindikationen. Dies wird im Zweifel mit der involvierten Transplantationskoordination und Swisstransplant rückbesprochen.
Wichtig: Sorgfalt im Umgang mit Angehörigen
Der mutmassliche Wille des Patienten in Bezug auf eine Organspende kann mit dem gesetzlichen Vertreter oder den Angehörigen besprochen werden, sobald die aussichtslose Prognose feststeht und die medizinische Behandlung auf eine palliative Therapie bzw. bei möglicher Organspende auf eine sogenannte organerhaltende Therapie umgestellt wird. Die Gespräche über die Einstellung der therapeutischen Massnahmen respektive im gegebenen Fall die Information über den Hirntod sollen vom Gespräch mit der Frage nach Organspende getrennt werden. Ziel des Gesprächs über Organspende und auch gesetzliche Pflicht sind, den mutmasslichen Willen der Person zu eruieren. Idealerweise ist die Person im Organspenderegister eingetragen oder trägt einen Spenderausweis auf sich und hat den persönlichen Wunsch den nächsten Angehörigen kommuniziert.
(Quelle und weitere Informationen: Modul I des Swiss Donation Pathway)
Spender-Evaluation
Für die Organentnahme müssen spezifische Kriterien kumulativ erfüllt sein. Die Überprüfung erfolgt durch Fachärzte, welche vom Transplantationsteam unabhängig sind. Die Kriterien für beide Spendeformen (DBD/DCD) sind:
- Todesfeststellung nach den Richtlinien der SAMW
- Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen; bei nicht-natürlichem und unklarem Todesfall zusätzlich Zustimmung des verantwortlichen Staatsanwaltes
- Medizinische Qualifikation, z. B. das Fehlen von Kontraindikationen
Detaillierte Informationen zur Spender-Evaluation finden Sie unter «Wer kommt als Organspender in Frage?».
Es wird unterschieden zwischen möglichen, potentiellen, qualifizierten und effektiven Spendern. Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Modul I des Swiss Donation Pathway.
Entscheid DBD oder DCD
Bei DBD bestehen weniger Einschränkungen der Organakzeptanz, zudem kann im Gegensatz zu DCD auch eine Herztransplantation durchgeführt werden. Deswegen wird, falls der Hirntod bereits besteht oder in den folgenden 48h absehbar ist, prinzipiell DBD evaluiert. Sollte der primäre Hirntod nicht eingetreten sein, oder es ist von Anfang an unwahrscheinlich, dass dieser eintreten wird, so wird mit den Angehörigen der Ablauf für DCD besprochen.
Therapierückzug und Todesfeststellung
Die Todesfeststellung ist in den gesetzlich bindenden SAMW-Richtlinien klar geregelt und erfolgt unter dem 4-Augen-Prinzip durch zwei voneinander unabhängige Ärzte. Die sogenannte Hirntoddiagnostik, welche sowohl bei DBD als auch bei DCD zur Anwendung kommt, gilt danach als offizieller Zeitpunkt des Todes.
Bei DCD geht der Organentnahme der geplante Therapierückzug zur Palliation voraus. Dieser findet aus logistischen und zeitlichen Gründen aufgrund der nachfolgenden Organentnahme in den Räumlichkeiten des Operationstraktes statt. Die Angehörigen dürfen bis zum Kreislaufstillstand dabei sein und werden durch das Fachpersonal begleitet. Bei DCD erfolgt die supportive palliative Therapie genau gleich, wie diese auf der Intensivstation bei einer Nicht-DCD-Situation erfolgen würde.
Spenderbehandlung, Meldung und Zuteilung
Die Daten des Spenders werden zwei Stunden vor einem möglichen Beginn der Allokation an die nationale Koordinationsstelle Swisstransplant übermittelt und in das Zuteilungssystem SOAS (Swiss Organ Allocation System) eingegeben. Anhand dieser Daten werden geeignete Empfänger für die zu transplantierenden Organe ermittelt. Die nationale Koordinationsstelle informiert die entsprechenden Zentren, in denen die Organe transplantiert werden sollen.
Den Ärzten der Partnerspitäler stehen zur Meldung eines potentiellen Organspenders zwei Hotlines zur Verfügung. Hier können Sie sich auch über die Regelung der anonymisierten Identität informieren, die von Spital zu Spital unterschiedlich geregelt sein kann:
- Spitäler aus den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft wählen: +41 61 265 25 25 (über die Telefonzentrale des Universitätsspitals Basel)
- Spitäler aus den Kantonen Bern, Solothurn sowie aus dem Oberwallis (Visp) wählen:
+41 31 632 83 95 (Inselspital Bern) - Swisstransplant: +41 58 123 80 40
Ausführliche Informationen zur Spenderbehandlung finden Sie im Swiss Donation Pathway:
- Modul II: Behandlung des erwachsenen Spenders - Intensivstation
- Modul III: Behandlung des erwachsenen Spenders - Anästhesie
- Modul IV: Behandlung des pädiatrischen Spenders
Organentnahme / -transport
Die Organentnahme ist eine Operation, die nach genau festgelegten Standards durchgeführt wird. Sie ist technisch sehr anspruchsvoll und wird von erfahrenen Chirurgen mit Sorgfalt vorgenommen. Die Anwesenheit eines Transplantationskoordinators während der Organ- und Gewebeentnahme ist zwingend, um den korrekten Ablauf sicherzustellen.
Detaillierte Informationen zur Organ- und Gewebeentnahme: Modul VI Swiss Donation Pathway
Nach der Entnahme werden die Organe nach festgelegten Richtlinien verpackt und schnellstens in die entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Vor der Entnahme werden die Organe mit einer Konservierungslösung durchspült, wodurch sie einige Stunden ohne Blut- resp. Sauerstoffversorgung überstehen können. Nach Ankunft der Organe im Transplantationszentrum wird unverzüglich mit der Transplantation begonnen.
Ausführliche Information zur Organisation des Transports: Modul X Swiss Donation Pathway
Versorgung des Leichnams
Die Würde des Verstorbenen wird während und nach der Operation gewahrt. Nach dem Eingriff erfolgt die sorgfältige Wundversorgung des Leichnams. Der Transplantationskoordinator ist verantwortlich für die Wiederherstellung der körperlichen Integrität des Spenders. Eine Aufbahrung im offenen Sarg ist möglich, auch wenn mehrere Organe entnommen wurden. Der Transplantationskoordinator steht den Angehörigen für jegliche Informationen und zur Unterstützung so lange zur Verfügung wie dies gewünscht wird.