Transplantationskoordination im Netzwerk
Die Netzwerkspitäler werden in drei Kategorien aufgeteilt. Nur zwei Spitäler des Netzwerkes sind befugt, Organe zu implantieren, in drei Spitälern werden Organe entnommen. Alle anderen Spitäler sind für die Erkennung von potentiellen Spendern zuständig (Detektionsspitäler) und melden diese an die Transplantationskoordinatoren der Entnahme- bzw. Transplantationszentren, welche dann die nationale Koordinationsstelle von Swisstransplant informieren.
Meldung von potentiellen Spendern an die Transplantationskoordinatoren
Die Spitäler im Kanton Aaargau: Meldung ans Kantonsspital Aarau
Spitäler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt: Meldung ans Universitätsspital Basel
Spitäler in den Kantonen Bern und Solothurn sowie im Oberwallis (Visp): Meldung ans Inselspital Bern
Transplantationskoordinatoren
Sie koordinieren den ganzen Prozess der Organspende und der Transplantation. Die Spenderabklärung, die Unterstützung in der Spenderbehandlung, Gespräche mit den Angehörigen und die Planung und Koordination der Organentnahme stehen für den Spenderprozess im Vordergrund.
Hotline: +41 31 632 83 95
E-Mail
Jan Sprachta
Leiter Transplantationskoordination
E-Mail
Regula Beck
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Regula Bühler
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Lucienne Christen
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Anita Hurni
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Romina Röthlisberger
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Jemina Zurbuchen
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Annina Hassan
Transplantationskoordinatorin
E-Mail
Explantation
In folgenden Spitälern können Organe entnommen werden:
- Kantonsspital Aarau, wobei hier Ärzte und Transplantationskoordinatoren aus dem Universitätsspital Basel beigezogen werden müssen
- Universitätsspital Basel
- Inselspital Bern
In Ausnahmefällen kann eine Entnahme in einem Detektionsspital evaluiert werden, z. B. wenn eine Verlegung nicht möglich ist.
Implantation
Für die Implantation der Organe bei der empfangenden Person sind die Transplantationszentren, welche über eine Bewilligung des BAG verfügen, zuständig:
- das Universitätsspital Basel für die Netzwerkspitäler in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt
- das Inselspital Bern für die Netzwerkspitäler in den Kantonen Bern, Solothurn sowie für das Oberwallis (Visp)