Fachwissen
Das Wissen über die Abläufe sowie über die Zuständigkeiten der beteiligten Fachpersonen ist zentral für einen reibungslosen und fehlerfreien Ablauf einer Organtransplantation. Welche Schritte es zu welchem Zeitpunkt einzuleiten gibt, wird unter der Rubrik «Ablauf einer Organspende» abgehandelt. Welche Kriterien es bei der Erkennung und Meldung eines potentiellen Spenders zu beachten gilt, erfahren Sie im Kapitel «Wer kommt als Spender in Frage?».
Funktionen und Zuständigkeiten der involvierten Fachpersonen
Notfall- und Intensivmediziner
Meist sind es Notfall- oder Intensivmediziner, die potentielle Spender erkennen. Je nach Diagnose stellt sich bei der Zuweisung auf die Notfallstation heraus, ob ein Patient kurativ behandelbar ist oder nicht (infauste Prognose). Die Intensivmediziner haben dann folgende Aufgaben (Quelle: Modul I Swiss Donation Pathway):
- Vorbereitende medizinische Massnahmen zur organprotektiven Therapie gemäss den Empfehlungen des Swiss Donation Pathway veranlassen. Eine Intubation ohne Einwilligung (zu den vorbereitenden medizinischen Massnahmen) ist nicht erlaubt, wenn es nur darum geht, eine Organspende zu ermöglichen. Das Weiterführen der Beatmung sowie allfälliger kreislaufstabilisierender Therapien ist gestattet.
- Die Angehörigen über die Schwere des klinischen Zustands des Patienten und über die bevorstehende Einstellung der therapeutischen Massnahmen informieren;
- sicherstellen, dass die Angehörigen die Schwere und Irreversibilität der klinischen Situation verstehen;
- den mutmasslichen Willen des Patienten bei den Angehörigen in Erfahrung bringen und sie über die Möglichkeit der Organspende und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen informieren. (Je nach Situation kann dieses Gespräch vor der Feststellung des Hirntods stattfinden, aber unabhängig von der Information über die Einstellung der therapeutischen Massnahmen);
- die medizinische Eignung zur Spende abklären;
- die Hirntoddiagnose gemäss den Richtlinien der SAMW stellen;
- die Angehörigen über den Tod des Patienten in Kenntnis setzen; anschliessend, falls dies nicht bereits vorgängig erfolgt ist, die Frage der Organspende ansprechen, und zwar grundsätzlich in einem separaten Gespräch. (situationsbedingt kann das Angehörigengespräch bzw. die Einholung der Zustimmung auch vor der Hirntoddiagnostik erfolgen);
- die Hirntoddiagnose und die Zustimmung zur Organspende dokumentieren (eine Unterschrift der Angehörigen ist nicht notwendig);
- bei einer nicht natürlichen Todesursache den Staatsanwalt, der für die Erlaubnis zur Organentnahme verantwortlich ist, gemäss dem kantonalen Verfahren anfragen (bei einer Ablehnung ist Swisstransplant zu kontaktieren);
- den qualifizierten Spender je nach zugeordnetem Transplantations- oder Entnahmezentrum der entsprechenden Transplantationskoordination melden;
- bei Spendererkennung im Detektionsspital soll der Hirntod nicht bestätigt werden, weil aufgrund der kantonalen Gesetzgebung der «Leichnam» nicht mehr mit dem Rettungsdienst transportiert werden kann;
- die Familie während des ganzen Organspendeprozesses informieren, begleiten und unterstützen.
- nach erfolgter Organentnahme sich um die Belange des Verstorbenen bzw. des Leichnams kümmern, wie dies gleichermassen für alle auf der Intensivstation Verstorbenen festgelegt ist (Aufbahrung, Formalitäten usw.).
Pflegepersonal
Die Intensiv-Pflegefachpersonen haben gemäss Modul I des Swiss Donation Pathway folgende Aufgaben:
- Die Vorgaben in Bezug auf die medizinischen Massnahmen zur Organerhaltung genau einhalten;
- bei klinischer Instabilität den zuständigen Arzt verständigen;
- an allen Gesprächen mit den Angehörigen teilnehmen – insbesondere wenn es darum geht, diese über die Schwere des klinischen Zustands des Patienten und die bevorstehende Einstellung der therapeutischen Massnahmen zu informieren sowie den mutmasslichen Willen des Betroffenen in Erfahrung zu bringen und die Zustimmung zur Spende zu erhalten;
- die Familie während des ganzen Organspendeprozesses informieren, begleiten und unterstützen;
- nach erfolgter Organentnahme sich um die Belange des Verstorbenen bzw. des Leichnams kümmern, wie dies gleichermassen für alle auf der Intensivstation Verstorbenen festgelegt ist (Aufbahrung, Formalitäten usw.).
Neurologen
Die Todesfeststellung muss gemäss Richtlinie der SAMW von qualifizierten Ärzten vorgenommen werden, welche vom Transplantationsprozess unabhängig sind. Diese Aufgabe übernehmen in der Regel Intensivmediziner und Neurologen.
Lokaler Koordinator
Jedes Netzwerkspital verfügt über einen Lokalen Koordinator (LK), der als zentrale Ansprechperson vor Ort für folgende Aufgaben zuständig ist:
- Gewährleistung und Sicherstellung des Prozesses rund um die Uhr;
- Erkennung von potentiellen Spendern;
- Betreuung und Behandlung der Spender, zusammen mit der Intensivstation;
- (Hirntoddiagnostik gemäss SAMW-Richtlinien, falls die Verlegung in ein Entnahme- oder Transplantationszentrum nicht möglich ist);
- Information und Betreuung der Angehörigen inkl. Einholen der Zustimmung;
- Meldung von Spendern, die die Voraussetzung für die Organentnahme erfüllen, an die Transplantationskoordinatoren Inselspitals Bern oder des Universitätsspitals Basel;
- Verlegung des Spenders in das Transplantations- oder Entnahmezentrum;
- Qualitätssicherung und Kontrolle der Prozesse im Spital;
- jährliche Fort- und Weiterbildungsprogramme für das medizinische Personal von Intensiv- und Notfallstationen;
- Qualitätskontrolle mit der Datenerfassung aller Todesfälle auf den Intensiv- und Notfallstationen.
Transplantationskoordinator
Der Transplantationskoordinator (TK) wird vom Transplantationszentrum (Inselspital Bern oder Universitätsspital Basel) gestellt und übernimmt folgende Aufgaben:
- Verlegung des Spenders in das Transplantations- oder Entnahmezentrum;
- Führen von Angehörigengesprächen zur Evaluation der Spendereignung und Information über den Spendeablauf;
- diagnostische Abklärungen (Gewebetypisierung, Virologie);
- Begleitung der Explantation;
- Aufzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit;
- Meldung der Transplantation an die nationale Zulassungsstelle;
- Versand/Transport von Spenderorganen;
- Rückverlegung des Leichnams in das zuweisende Spital bzw. an den Heimatort;
- Zusammenarbeit mit der nationalen Zuteilungsstelle und den Transplantationszentren.
Netzwerkkoordinator und Netzwerkleiter
Der Netzwerkkoordinator und der Netzwerkleiter sind, neben der Qualitätssicherung und der Kontrolle der Prozesse in den Netzwerkspitälern, zuständig für die Durchführung der notwendigen Fort- und Weiterbildungsprogramme für das medizinische Personal der Intensiv- und Notfallstationen in den Spendezentren.
Anästhesiepersonal
Das Anästhesiepersonal betreut den Organspender bei der Multiorganentnahme und führt die Anästhesie gemäss Empfehlungen der SAMW durch (Anästhesie analog einem grossen Baucheingriff).
Chirurgen
Die Chirurgen führen die Organentnahme durch und sind nicht in den Spendeprozess involviert.
Seelsorger und Care Team
Die meisten Netzwerkspitäler verfügen über eine Seelsorge oder über ein Care Team. Ihre Aufgabe ist es, das ärztliche Personal bei der Betreuung der Angehörigen und bei der Gesprächsführung zu unterstützen. Wir empfehlen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, wenn es darum geht, den Angehörigen die Schwere des klinischen Zustands des Patienten und die bevorstehende Einstellung der therapeutischen Massnahmen zu erklären. Auch bei der Abklärung des mutmasslichen Willens sollte ein Seelsorger bzw. ein Care Team mit dabei sein.
Merkblätter und weiterführende Informationen
Weitere nützliche Informationen, z. B. zum Transplantationsgesetz oder zu den SAMW-Richtlinien, haben wir für Sie als PDF zum Herunterladen oder als Links zusammengestellt. Zudem steht Ihnen ein Video zur Verfügung, welches den Ablauf einer Organspende beginnend auf Notfallstationen erläutert und allgemeine Angaben zu unserem Netzwerk enthält.